Prävention

Allgemeines

Immer wieder freuen wir uns, dass junge Menschen einen großen Teil unserer täglichen Arbeit beanspruchen. Sei es im Religionsunterricht, als Erstkommunionkinder oder Firmanden oder in der Ministranten- und Jugendarbeit.

Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene wie Kranke und Bettlägerige haben Anspruch auf einen Umgang, der ihre Grenzen respektiert. Da Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene dies selbst nicht angemessen äußern können, müssen diejenige, die mit ihnen in Kontakt sind, einen wertschätzenden und grenzachtenden Umgang pflegen. Nicht zuletzt der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren eine Reihe von Vorgaben gemacht, die im Zuge des Offenbarwerdens einer großen Zahl an Missbrauchsfällen sowohl in den Kirchen wie auch in Vereinen, Schulen und Internaten im Bundeskinderschutzgesetz erlassen wurden.

 

Institutionelle Schutzkonzept
Am 26. April 2021 verabschiedete der Pfarrgemeinderat der Seelsorgeeinheit das Institutionelle Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt. Darin wird geregelt, welche Maßnahmen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen ergriffen werden, um sexualisierte Gewalt zu verhindern und aufgezeigt, welche Hilfsmöglichkeiten bei Verdachtsfällen existieren. Das Schutzkonzept wurde gemeinsam von Haupt- und Ehrenamtlichen erstellt.
 
Parallel dazu werden die Ehrenamtlichen, die mit Kindern, Jugendlichen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen zu tun haben, geschult.
 
Das Institutionelle Schutzkonzept kann hier eingesehen werden:

 

 

 
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