
Prävention
Allgemeines

Immer wieder freuen wir uns, dass junge Menschen einen großen Teil unserer täglichen Arbeit beanspruchen. Sei es im Religionsunterricht, als Erstkommunionkinder oder Firmanden oder in der Ministranten- und Jugendarbeit.
Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene wie Kranke und Bettlägerige haben Anspruch auf einen Umgang, der ihre Grenzen respektiert. Da Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene dies selbst nicht angemessen äußern können, müssen diejenige, die mit ihnen in Kontakt sind, einen wertschätzenden und grenzachtenden Umgang pflegen. Nicht zuletzt der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren eine Reihe von Vorgaben gemacht, die im Zuge des Offenbarwerdens einer großen Zahl an Missbrauchsfällen sowohl in den Kirchen wie auch in Vereinen, Schulen und Internaten im Bundeskinderschutzgesetz erlassen wurden.
Institutionelle Schutzkonzept