Die Gründungsvereinbarung für die neue Kirchengemeinde nimmt Form an

07.12.2023 |

Das gemeinsame Gremium der Pfarrgemeinderäte der vier Seelsorgeeinheiten der künftigen Kirchengemeinde beschäftigte sich am 28. November in Grünsfeld mit der so genannten Gründungsvereinbarung der neuen Kirchengemeinde. Dieses Dokument muss bis Herbst 2024 von jeder der neuen Kirchengemeinden in der Erzdiözese erstellt werden und fasst zusammen, wie das kirchliche Leben ab dem Jahr 2026 gestaltet werden soll. Die Gliederung ist dabei von Freiburg festgelegt, die Inhalte werden vor Ort erarbeitet.

Die örtliche Projektleitung sammelte über Wochen Ideen und Vorschläge zu der Frage: Was ist aus unserer Sicht wichtig in der neuen Kirchengemeinde? Worauf müssen wir achten, damit wir das erreichen? Diese wurden auf der Projektleitungsklausur ausgewertet und nun dem Entscheidungsgremium vorgelegt. Intensiv diskutiert wurde über das Thema Offenheit und Vielfalt, aber auch über den Umgang auf Augenhöhe zwischen allen, die in der Kirche engagiert sind oder in ihr arbeiten. Mit großer Einmütigkeit verabschiedete das Gremium die Vorschläge (und Änderungsanträge), so dass der erste Teil der Gründungsvereinbarung zum größten Teil bereits feststeht. Sie finden die Inhalte hier. 
 
Die nächsten Schritte werden dann konkreter sein, indem zum Beispiel Kriterien für die künftige Gottesdienstverteilung erstellt werden, eine gemeinsame Homepage oder auch gemeinsame Dienstgespräche der Hauptamtlichen, die ab Januar monatlich geplant sind.