Prävention in der Seelsorgeeinheit

25.08.2021 |

Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene wie Kranke und Bettlägerige haben Anspruch auf einen Umgang, der ihre Grenzen respektiert. Da Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene dies selbst nicht angemessen äußern können, müssen diejenigen, die mit ihnen in Kontakt sind, einen wertschätzenden und grenzachtenden Umgang pflegen. Nicht zuletzt der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren eine Reihe von Vorgaben gemacht, die im Zuge des Offenbarwerdens einer großen Zahl an Missbrauchsfällen sowohl in den Kirchen wie auch in Vereinen, Schulen und Internaten im Bundeskinderschutzgesetz erlassen wurden.

Am 26. April 2021 verabschiedete der Pfarrgemeinderat der Seelsorgeeinheit das Institutionelle Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt. Darin wird geregelt, welche Maßnahmen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen ergriffen werden, um sexualisierte Gewalt zu verhindern und aufgezeigt, welche Hilfsmöglichkeiten bei Verdachtsfällen existieren.
 
Diese Woche präsentierte die Arbeitsgruppe, die aus Haupt- und Ehrenamtlichen besteht, das "Institutionelle Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt". Zusätzlich wurden seit Januar 2021 mehr als 65 Ehrenamtliche und 60 Erzieherinnen geschult und damit Kenntnisse vermittelt, worauf im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu achten ist. Weitere Schulungen folgen. Damit ist die Seelsorgeeinheit gut aufgestellt.
 
Auf dem Foto sehen Sie (von links) Mechthild Prause, Pastoralreferentin, Pfarrer Stefan Märkl und Jürgen Waldecker, Mitglied im Pfarrgemeinderat.